DA1.4
Die Daten des KI-Systems müssen in Entwicklung und Betrieb überwacht werden (können).
Datenqualität, -schutz und -Governance
Datenqualität
Maßnahme
Komponente

Observablen

Qualitätslevels A bis D

Äquvialent zu MA2.3

Tech. Maßnahme - Betrieb Eine kontinuierliche Überwachung muss für die Implementierung des KI-Systems vorgesehen sein und auf Basis entsprechender Protokollierung (siehe TR1.7) umgesetzt werden können. Dies beinhaltet die Erprobung folgenden Möglichkeiten:

  • Monitoring der Leistung inklusive einer Überwachung der Modelle und Daten (d.h. einkommende Produktionsdaten und ggf. sich erweiternde Trainingsdatenbasis)
  • Monitoring von Verzerrungen inklusive einer Überwachung der Daten (d.h. einkommende Produktionsdaten und ggf. sich erweiternde Trainingsdatenbasis) im Kontext der Vermeidung von ungerechtfertigter Diskriminierung und Verzerrungen
  • Durchführung von Tests (z.B. Sanity Checks), die im Rahmen des Monitorings eingesetzt werden, um etwa Model und Concept Drift oder auch schädliche Eingabedaten zu erkennen
  • Falls anwendbar, Durchführung von Tests zur Erkennung von Missbrauch und schädlichen Eingabedaten
  • Ggf. Qualitätsüberprüfung der sich erweiternden Trainingsdatenbasis

Organisatorische Maßnahme - Systemnahe Prozesse Zusätzlich zur technischen Ermöglichung des Monitorings sollten die folgenden Aspekte vorbereitet werden:

  • Konzept zur (automatischen) Überwachung und -prüfung größerer Veränderungen am KI-System, inklusive bei Soft- und Hardware-Komponenten, aber insbesondere im Fall von Online Learning
  • Empfohlene Tests müssen als Teil eines kontinuierlichen Testplans dokumentiert sein, insbesondere im Fall von Online Learning
  • Falls möglich, Mechanismen in Form sinnvoller Definition von Schwellwerten bzw. Szenarien, bei denen (menschliche) Überprüfung und Mitigationsmaßnahmen eintreten sollten
  • Mechanismen zum Teilen von neuen Informationen über mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle und ihrer Vermeidung

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Tech. Maßnahme - Betrieb Eine kontinuierliche Überwachung muss für die Implementierung des KI-Systems vorgesehen sein und auf Basis entsprechender Protokollierung (siehe TR1.7) umgesetzt werden können. Dies beinhaltet die folgenden Möglichkeiten:

  • Monitoring der Leistung inklusive einer Überwachung der Modelle und Daten (d.h. einkommende Produktionsdaten und ggf. sich erweiternde Trainingsdatenbasis)
  • Monitoring von Verzerrungen inklusive einer Überwachung der Daten (d.h. einkommende Produktionsdaten und ggf. sich erweiternde Trainingsdatenbasis) im Kontext der Vermeidung von ungerechtfertigter Diskriminierung und Verzerrungen
  • Durchführung von Tests (z.B. Sanity Checks), die im Rahmen des Monitorings eingesetzt werden, um etwa Model und Concept Drift, oder auch schädliche Eingabedaten zu erkennen

Organisatorische Maßnahme - Systemnahe Prozesse Zusätzlich zur technischen Ermöglichung des Monitorings sollten die folgenden Aspekte vorbereitet werden:

  • Konzept zur (automatischen) Überwachung und -prüfung größerer Veränderungen am KI-System, inklusive bei Soft- und Hardware-Komponenten, aber insbesondere im Fall von Online Learning
  • Empfohlene Tests müssen als Teil eines kontinuierlichen Testplans dokumentiert sein, insbesondere im Fall von Online Learning

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Orga. Maßnahmen - Benutzerinstruktion Bereitstellung von Instruktionen und Informationen mit mindestens den folgenden Inhalten:

  • Kontaktinformationen
  • Zweck des KI-Systems
  • Vorgesehener Anwendungsbereich des KI-Systems
  • Beschreibung über die Interpretation der Ausgaben des KI-Systems
  • Notwendige(mögliche Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht und Kontrolle über das System, wann diese angewendet werden sollen/können, und wie erkennbar wird, dass ein menschlicher Eingriff gefordert ist
  • Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen (inklusive Softwareupdates)

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Es sind keine Materialien vorhanden, die die mit dem Betrieb und der Aufsicht betrauten Personen auf einen Umgang mit dem KI-System vorbereiten