Observablen
Qualitätslevels A bis D
Datenschutzfolgeabschätzung nach DSGVO Art.35 umgesetzt
oder
Analyse - Risiko Volle Risikoanalyse einschließlich Quantifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Risiken:
- Identifikation der möglichen Risiken und ihrer Ursachen
- Zuweisung der Risikoverantwortung
- Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit
- Schätzung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit
- Schätzung der Auswirkung
- Strukturierte Abstufung und Priorisierung der Risiken
Mindestens die folgenden Risikoquellen sind unter Beachtung des Verwendungszwecks (siehe TR1.1) zu berücksichtigen:
- Datenverarbeitungsprozesse: Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, insbesondere Risiken bei der Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit oder Löschung.
- Zweckbindung: Verwendung der Daten über den ursprünglich definierten Zweck hinaus.
- Datenminimierung: Erhebung unnötiger oder übermäßiger personenbezogener Daten.
- Datenzugriffsrechte und -Speicherung: Unbefugter oder unkontrollierter Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten und Aufbewahrung von Daten über notwendige Fristen hinaus.
- Datenweitergabe an Dritte: Unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten an externe Partner oder Dienstleister, Risiken bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Länder mit unzureichendem Datenschutz
- Missbrauch von Daten: Potenzieller Missbrauch, wie Identitätsdiebstahl oder Diskriminierung durch unsachgemäße Datenverarbeitung.
- Anonymisierung und Pseudonymisierung: Unzureichende Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungstechniken.
- Automatisierte Entscheidungsfindung: Mangelnde Transparenz oder Kontrolle bei automatisierten Entscheidungen, die auf personenbezogenen Daten basieren.
Analyse - Risiko Limitierte Risikoanalyse mit Fokus auf den Schutzbedarf ohne Quantifizierung von Wahrscheinlichkeiten
- Identifikation der möglichen Risiken
- Zuweisung der Risikoverantwortung
- Schätzung der Auswirkung
- Strukturierte Abstufung und Priorisierung der Risiken
Mindestens die folgenden Risikoquellen sind unter Beachtung des Verwendungszwecks (siehe TR1.1) zu berücksichtigen:
- Datenverarbeitungsprozesse: Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, insbesondere Risiken bei der Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit oder Löschung.
- Zweckbindung: Verwendung der Daten über den ursprünglich definierten Zweck hinaus.
- Datenminimierung: Erhebung unnötiger oder übermäßiger personenbezogener Daten.
- Datenzugriffsrechte und -Speicherung: Unbefugter oder unkontrollierter Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten und Aufbewahrung von Daten über notwendige Fristen hinaus.
- Datenweitergabe an Dritte: Unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten an externe Partner oder Dienstleister, Risiken bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Länder mit unzureichendem Datenschutz
- Missbrauch von Daten: Potenzieller Missbrauch, wie Identitätsdiebstahl oder Diskriminierung durch unsachgemäße Datenverarbeitung.
- Anonymisierung und Pseudonymisierung: Unzureichende Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungstechniken.
- Automatisierte Entscheidungsfindung: Mangelnde Transparenz oder Kontrolle bei automatisierten Entscheidungen, die auf personenbezogenen Daten basieren.
Analyse - Risiko Hauptsächlich qualitative Abschätzung der Gefährdungen ohne Wahrscheinlichkeiten
- Identifikation der möglichen Gefährdungen:
- Zuweisung der Risikoverantwortung
- Qualitative Schätzung der Auswirkung
- Qualitative Abstufung und Priorisierung der Gefährdungen
Mindestens die folgenden Risikoquellen sind unter Beachtung des Verwendungszwecks (siehe TR1.1) zu berücksichtigen:
- Datenverarbeitungsprozesse: Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, insbesondere Risiken bei der Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit oder Löschung.
- Datenzugriffsrechte und -Speicherung: Unbefugter oder unkontrollierter Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten und Aufbewahrung von Daten über notwendige Fristen hinaus.
- Datenweitergabe an Dritte: Unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten an externe Partner oder Dienstleister, Risiken bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Länder mit unzureichendem Datenschutz
- Missbrauch von Daten: Potenzieller Missbrauch, wie Identitätsdiebstahl oder Diskriminierung durch unsachgemäße Datenverarbeitung.
- Anonymisierung und Pseudonymisierung: Unzureichende Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungstechniken.
Es wurde keine Risikoanalyse durchgeführt.