DA2.2
Es müssen nicht-KI-spezifische Maßnahmen ergriffen werden um unter Beachtung des identifizierten Risikos den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Datenqualität, -schutz und -Governance
Schutz personenbezogener Daten
Maßnahme
System/Komponente
Relevant sind hier die
DSGVO und die darin enthaltenen Vorgaben für eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA), Art.35, DSGVO
Observablen
Qualitätslevels A bis D
Maßnahmen entsprechend der Datenschutzfolgeabschätzung nach DSGVO Art.35 umgesetzt
oder
Orga. Maßnahmen - Governance / Systemnahe Prozesse
- Implementierung von Mechanismen zur Datenminimierung, um nur die notwendigen personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten.
- Einführung strenger Zugriffskontrollen und von Berechtigungsmanagement, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben.
- Einführung von Mechanismen zum Speicherfristen-Management, um Daten nach Ablauf der festgelegten Fristen sicher zu löschen.
- Sicherstellung, dass bei der Weitergabe von Daten an Dritte klare vertragliche Vereinbarungen bestehen
- Einführung klarer Einwilligungsprozesse und transparenter Informationsmethoden für betroffene Personen.
- Implementierung eines Notfallplans für die Erkennung, Meldung und Behebung von Datenschutzverletzungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
- Sicherstellung, dass bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Standardvertragsklauseln) implementiert sind.
Tech. Maßnahmen - Daten
- Sicherstellung, dass Datenschutzmaßnahmen bereits in der Entwicklung und Implementierung der Systeme integriert sind ("data-protection-by-design")
- Einsatz von Verschlüsselungstechniken zum Schutz gespeicherter Daten
- Einsatz von Anonymisierung, Pseudonymisierung und weiterer Technologien wie Differential Privacy, um die Informationen in personenbezogene Daten zu schützen mit Begründung der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen
- Implementierung von Prozessen, um betroffene Personen über automatisierte Entscheidungen und deren Logik zu informieren (ggfls.. Bezug zu KI-spezifischen Maßnahmen zu Erklärbarkeit, siehe TR2)
Tech. Maßnahmen - Betrieb
- Regelmäßige Prüfungen und Audits der Datenverarbeitungsprozesse und -praktiken, um sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen entsprechend dem Verwendungszweck eingehalten werden.
Orga. Maßnahmen - Governance / Systemnahe Prozesse
- Einführung strenger Zugriffskontrollen und von Berechtigungsmanagement, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben.
- Einführung von Mechanismen zum Speicherfristen-Management, um Daten nach Ablauf der festgelegten Fristen sicher zu löschen.
- Sicherstellung, dass bei der Weitergabe von Daten an Dritte klare vertragliche Vereinbarungen bestehen
- Einführung klarer Einwilligungsprozesse und transparenter Informationsmethoden für betroffene Personen.
- Implementierung eines Notfallplans für die Erkennung, Meldung und Behebung von Datenschutzverletzungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
- Sicherstellung, dass bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Standardvertragsklauseln) implementiert sind.
Tech. Maßnahmen - Daten
- Sicherstellung, dass Datenschutzmaßnahmen bereits in der Entwicklung und Implementierung der Systeme integriert sind ("data-protection-by-design")
- Einsatz von Verschlüsselungstechniken zum Schutz gespeicherter Daten
- Einsatz von Anonymisierung, Pseudonymisierung und weiterer Technologien wie Differential Privacy, um die Informationen in personenbezogene Daten zu schützen mit Begründung der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen
Tech. Maßnahmen - Betrieb
- Regelmäßige Prüfungen und Audits der Datenverarbeitungsprozesse und -praktiken, um sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen entsprechend dem Verwendungszweck eingehalten werden.
Orga. Maßnahmen - Governance / Systemnahe Prozesse
- Einführung strenger Zugriffskontrollen und von Berechtigungsmanagement, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben.
- Einführung von Mechanismen zum Speicherfristen-Management, um Daten nach Ablauf der festgelegten Fristen sicher zu löschen.
- Sicherstellung, dass bei der Weitergabe von Daten an Dritte klare vertragliche Vereinbarungen bestehen
- Implementierung eines Notfallplans für die Erkennung, Meldung und Behebung von Datenschutzverletzungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
- Sicherstellung, dass bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Standardvertragsklauseln) implementiert sind.
Tech. Maßnahmen - Daten
- Einsatz von Verschlüsselungstechniken zum Schutz gespeicherter Daten
- Einsatz von Anonymisierung, Pseudonymisierung und weiterer Technologien wie Differential Privacy, um die Informationen in personenbezogene Daten zu schützen mit Begründung der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen
Es wurden keine nicht-KI-spezifischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen.