DA2.2
Es müssen nicht-KI-spezifische Maßnahmen ergriffen werden um unter Beachtung des identifizierten Risikos den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Datenqualität, -schutz und -Governance
Schutz personenbezogener Daten
Maßnahme
System/Komponente
Relevant sind hier die DSGVO und die darin enthaltenen Vorgaben für eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA), Art.35, DSGVO

Observablen

Qualitätslevels A bis D

Maßnahmen entsprechend der Datenschutzfolgeabschätzung nach DSGVO Art.35 umgesetzt

oder

Orga. Maßnahmen - Governance / Systemnahe Prozesse

  • Implementierung von Mechanismen zur Datenminimierung, um nur die notwendigen personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten.
  • Einführung strenger Zugriffskontrollen und von Berechtigungsmanagement, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben.
  • Einführung von Mechanismen zum Speicherfristen-Management, um Daten nach Ablauf der festgelegten Fristen sicher zu löschen.
  • Sicherstellung, dass bei der Weitergabe von Daten an Dritte klare vertragliche Vereinbarungen bestehen
  • Einführung klarer Einwilligungsprozesse und transparenter Informationsmethoden für betroffene Personen.
  • Implementierung eines Notfallplans für die Erkennung, Meldung und Behebung von Datenschutzverletzungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
  • Sicherstellung, dass bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Standardvertragsklauseln) implementiert sind.

Tech. Maßnahmen - Daten

  • Sicherstellung, dass Datenschutzmaßnahmen bereits in der Entwicklung und Implementierung der Systeme integriert sind ("data-protection-by-design")
  • Einsatz von Verschlüsselungstechniken zum Schutz gespeicherter Daten
  • Einsatz von Anonymisierung, Pseudonymisierung und weiterer Technologien wie Differential Privacy, um die Informationen in personenbezogene Daten zu schützen mit Begründung der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Implementierung von Prozessen, um betroffene Personen über automatisierte Entscheidungen und deren Logik zu informieren (ggfls.. Bezug zu KI-spezifischen Maßnahmen zu Erklärbarkeit, siehe TR2)

Tech. Maßnahmen - Betrieb

  • Regelmäßige Prüfungen und Audits der Datenverarbeitungsprozesse und -praktiken, um sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen entsprechend dem Verwendungszweck eingehalten werden.

Orga. Maßnahmen - Governance / Systemnahe Prozesse

  • Einführung strenger Zugriffskontrollen und von Berechtigungsmanagement, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben.
  • Einführung von Mechanismen zum Speicherfristen-Management, um Daten nach Ablauf der festgelegten Fristen sicher zu löschen.
  • Sicherstellung, dass bei der Weitergabe von Daten an Dritte klare vertragliche Vereinbarungen bestehen
  • Einführung klarer Einwilligungsprozesse und transparenter Informationsmethoden für betroffene Personen.
  • Implementierung eines Notfallplans für die Erkennung, Meldung und Behebung von Datenschutzverletzungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
  • Sicherstellung, dass bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Standardvertragsklauseln) implementiert sind.

Tech. Maßnahmen - Daten

  • Sicherstellung, dass Datenschutzmaßnahmen bereits in der Entwicklung und Implementierung der Systeme integriert sind ("data-protection-by-design")
  • Einsatz von Verschlüsselungstechniken zum Schutz gespeicherter Daten
  • Einsatz von Anonymisierung, Pseudonymisierung und weiterer Technologien wie Differential Privacy, um die Informationen in personenbezogene Daten zu schützen mit Begründung der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen

Tech. Maßnahmen - Betrieb

  • Regelmäßige Prüfungen und Audits der Datenverarbeitungsprozesse und -praktiken, um sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen entsprechend dem Verwendungszweck eingehalten werden.

Orga. Maßnahmen - Governance / Systemnahe Prozesse

  • Einführung strenger Zugriffskontrollen und von Berechtigungsmanagement, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben.
  • Einführung von Mechanismen zum Speicherfristen-Management, um Daten nach Ablauf der festgelegten Fristen sicher zu löschen.
  • Sicherstellung, dass bei der Weitergabe von Daten an Dritte klare vertragliche Vereinbarungen bestehen
  • Implementierung eines Notfallplans für die Erkennung, Meldung und Behebung von Datenschutzverletzungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
  • Sicherstellung, dass bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Standardvertragsklauseln) implementiert sind.

Tech. Maßnahmen - Daten

  • Einsatz von Verschlüsselungstechniken zum Schutz gespeicherter Daten
  • Einsatz von Anonymisierung, Pseudonymisierung und weiterer Technologien wie Differential Privacy, um die Informationen in personenbezogene Daten zu schützen mit Begründung der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen

Es wurden keine nicht-KI-spezifischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen.